LKW-Führerschein Klasse C für Lastkraftwagen
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, die Anhänger sind dabei auf 750 kg beschränkt. In der Praxis wird man die Klasse C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen. Das Mindestalter zum Erwerb der Klasse C beträgt 18 Jahre, jedoch bleibt man unter 21 Jahren von der gewerblichen Güterbeförderung weitgehend ausgeschlossen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- augenärztliche Untersuchung
- Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus
Ausbildung und Fahrpraxis
Sonderfahrten
Zusätzlich zu den normalen Fahrstunden sind ergänzend folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- Überland 5 Fahrstunden
- Autobahn 2 Fahrstunden
- Fahren im Dunkeln 3 Fahrstunden
- Überland 3 Fahrstunden
- Autobahn 1 Fahrstunden
- Fahren im Dunkeln 1 Fahrstunden
Fahrprüfung / Führerscheinprüfung
Dauer: 75 minBefristung / Nachprüfung
- grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis über Gesundheitszustand und Sehvermögen
Fahrzeuge, die mit der Fahrerlaubnissklasse C gefahren werden dürfen:
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
- Im Inland: Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
- Fahrzeuge der Klassen B, M, L, C1 und C
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