Traktor, Trecker, Führerschein Klasse T
Diese Fahrerlaubnis wird fast nur von Fahrschulen ausgebildet, die auch im LKW-Sektor tätig sind.
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
- Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Die Klasse T ist unbefristet gültig. Klasse T schließt die Klassen L und M ein.
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