Führerschein Klasse S für Quad, Trike und Microcar
Die EU hat bewirkt, dass in Deutschland ab Februar 2005 die Fahrerlaubnisklasse S erteilt wird. Ab 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, gefahren werden. Mit Fahrzeugen der Klasse S kann man im öffentlichen Straßenverkehr innerorts oder auf Landstraßen fahren, aber nicht auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen.

Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre(Anmeldung in der Fahrschule ab 15 1/2 möglich)
- Der Erwerb der Klasse S setzt keine andere Klasse voraus
Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:
- Passfoto
- Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
Fahrzeuge
Dreirädrige Krafträder (Trikes),vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Mini-Pkw) mit folgenden Auflagen
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h (durch die Bauart bestimmt)
- mit Fremdzündungsmotor (also "Benziner"): Hubraum maximal 50 ccm
- mit Dieselmotor: maximal 4kW Nutzleistung
- mit Elektromotor: maximal 4 kW Nenndauerleistung
- bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen: Leermasse maximal 350 kg (bei Elektrofahrzeugen: Akkus nicht mitgerechnet)
Die Klasse S ist unbefristet gültig. Die Klasse S schließt keine andere Führerscheinklasse ein.
Inhaber anderer Klassen
Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge fahren, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L)
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