Führerschein Klasse A leistungsbeschränkt
Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur "beschränkt". Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrprüfung
Die Fahrprüfung der Klasse A beschränkt dauert ca. 60 Minuten.Fahrzeuge
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm? oder mit einer durch die Bauart bestimmten H?chstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
- Wer zum Zeitpunkt der Aush?ndigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.
Die Klasse A ist unbefristet gültig. Klasse A schlie?t die Klassen A1 und M ein.
| Sonderfahrten Klasse A (leistungs-beschränkt) | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
|---|---|---|---|
| bei Ersterwerb | 5 | 4 | 3 |
| bei Erweiterung von Klasse A1 | 3 | 2 | 1 |
Um sich jetzt anzumelden, rufen Sie uns an 02592 - 24212 oder senden uns eine Mail an
